Reisepass, vorläufiger

Kurzinformationen

Ein vorläufiger Reisepass wird auf Antrag nur bei vorliegender Dringlichkeit (Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr möglich) ausgestellt. Diese muss nachgewiesen werden (z.B. durch ein Flugticket). Er wird längstens für ein Jahr ausgestellt. Der Passbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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