Vaterschaftsanerkennung

Beschreibung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann beurkundet werden bei:

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

 

Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Eltern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.  Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner