Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor und nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann beurkundet werden bei:
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar,
- beim Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Eltern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes, wenn das Kind schon geboren wurde
bei ledigen Eltern: Geburtsurkunden
bei Müttern, die bereits verheiratet waren, zusätzlich Heiratsurkunde sowie Antrag auf Scheidung bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Kosten
§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt/ Friedhofswesen
Frau B. Reinhardt
Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 2.0.09
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 66-439
Frau I. Brachlow
Haus 1, Erdgeschoss, Zimmer 1.0.01
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
033397 66-453