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Namensführung

Beschreibung

Möglichkeiten:

  • Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
  • Der Geburtsname/bisherige Familienname des Mannes oder der Frau wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename eingliedrig ist.
  • Ehenamensbestimmung während des Bestehens der Ehe ist unwiderruflich.

 

Doppelname
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.


Namensführung nach ausländischem Recht
Ist ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger, kommt für die Namensführung in der Ehe ggf. das ausländische Recht zum Tragen.

 

Mögliche Namenserklärungen: Name von Ehegatten und Lebenspartner, Name von Kindern, Erklärungen zur Geschlechtsangabe und zu Vornamen, Wahl zur Führung in EU-Mitgliedsstaaten erworbener Namen.

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.

 

Gebühren

Ansprechpartner