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Hauptwohnung, anmelden

Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen  nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dabei ist anzugeben, ob es sich um die Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Die Hauptwohnung einer Person ist allgemein die vorwiegend benutzte Wohnung der Person. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung, die nicht Hauptwohnung ist. Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden oder in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass)

  • Wohnungsgeberbestätigung (Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.

  • Geburtsurkunde (nicht zwingend erforderlich)

  • Heiratsurkunde (nicht zwingend erforderlich)

  • schrifliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr, wenn der Umzug aus einer gemeinsamen Wohnung erfolgt (siehe Formulare unten)

 

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Gebühren

gebührenfrei

Ansprechpartner


Sachgebiet Einwohnermeldewesen

Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-420

Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-421

Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-422

Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-423

Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-424

Formulare

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