Hauptwohnung, anmelden
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dabei ist anzugeben, ob es sich um die Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Die Hauptwohnung einer Person ist allgemein die vorwiegend benutzte Wohnung der Person. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung, die nicht Hauptwohnung ist. Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden oder in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass)
Wohnungsgeberbestätigung (Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Geburtsurkunde (nicht zwingend erforderlich)
Heiratsurkunde (nicht zwingend erforderlich)
schrifliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahr, wenn der Umzug aus einer gemeinsamen Wohnung erfolgt (siehe Formulare unten)
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-421
Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-422
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-424









Vollmacht zur Anmeldung