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Hauptwohnung, abmelden

Beschreibung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland (der Bundesrepublik Deutschland) bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/ oder Reisepass

 

Fristen

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Sie kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug erfolgen.

Gebühren

gebührenfrei

Ansprechpartner


Sachgebiet Einwohnermeldewesen

Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-420

Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-421

Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-422

Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-423

Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-424

Formulare

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