Hauptwohnung, abmelden
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland (der Bundesrepublik Deutschland) bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/ oder Reisepass
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Sie kann frühestens 1 Woche vor dem Auszug erfolgen.
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-421
Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-422
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-424









Abmeldung einer Hauptwohnung bei Verzug in das Ausland