Beglaubigung, Abschrift

Beschreibung

Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.

Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Verträge
  • ausländische Urkunden

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