Beglaubigung, Abschrift
Beschreibung
Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.
Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Testamente
- Verträge
- ausländische Urkunden