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Ruhender Verkehr, Verwarngeld

Beschreibung

Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 5 und 35 Euro. Diese werden durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erhoben. Gegen die Anhörung mit Verwarnungsangebot kann noch kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.

Die immer freiwillige Zahlung des Verwarnungsgeldes setzt das bewusste Einverständnis des Betroffenen voraus. Wird es gezahlt, ist das Verwarngeld rechtlich wirksam geworden und das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann auch hier ein Bußgeldbescheid folgen.

Ansprechpartner