Personalausweis, vorläufiger
Kurzinformationen
Wird von einem Antragsteller glaubhaft gemacht, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweisbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen. Ab dem 16. Lebensjahr ist die Antragstellung ohne die gesetzlichen Vertreter möglich.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
Fristen
sofort
Gebühren
Gebühr 10,00 €
Ansprechpartner
Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-420
Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-421
Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-422
Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-423
Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-424









Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises für ein Kind