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Sportförderung

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz fördert Vereine und Verbände entsprechend der unten aufgeführten Richtlinien. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wandlitz. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.

Zur Antragstellung für die Sportförderung im Folgejahr ist das entsprechende Formular ausgefüllt bis zum 1. November eines jeden Jahres an die Gemeinde Wandlitz, Hauptamt, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz zu senden. Für die Investitionsförderung gilt jeweils der 01. Juni.

 

Richtlinie Sportförderung über die Gemeinde Wandlitz

Richtlinie Investitionsförderung über die Gemeinde Wandlitz

Formulare

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