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Kulturförderung

Kurzinformationen

Die Gemeinde Wandlitz fördert Vereine und Verbände entsprechend der unten aufgeführten Richtlinien. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Wandlitz. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher nicht.

Zur Antragstellung ist das entsprechende Formular ausgefüllt

bis zum 1. November eines jeden Jahres an die

Gemeinde Wandlitz, Hauptamt, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz zu senden.

 

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Kulturförderung

Ansprechpartner

Formulare

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