Gewerbesteuer
Kurzinformationen
Die Gewerbesteuer gehört zu den sogenannten Realsteuern. Sie ist eine Gemeindesteuer und gegenwärtig wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen.
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer ist gedacht als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Gemeinde durch den Gewerbebetrieb entstehen. Erhoben wird sie nach einer vermuteten Kostenverursachung. Damit sollen die Siedlungsfolgelasten der Gemeinde für die Ansiedlung des Betriebs abgegolten werden. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrags erhoben, der auf sie entfällt. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt dem Finanzamt. Bemessungsgrundlagen sind bis 1997 der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital, seither nur noch der Gewerbeertrag. Das Finanzamt ermittelt den maßgeblichen Gewerbeertrag aus dem jährlichen Betriebsergebnis und setzt einen Gewerbesteuermessbetrag fest, auf den die Stadt ihren speziellen Hebesatz anwendet.
Rechtsgrundlagen
Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der jeweiligen Haushaltssatzung.
Fristen
Der Steuerschuldner hat am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu entrichten, die später auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden.
Weiterführendes
Aktuelle Hebesätze
Höhe der aktuellen Hebesätze der Gemeinde Wandlitz (einschließlich Ortsteile):
Jahr |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
bis 2016 |
300 v.H. |
450 v.H. |
305 v.H. |
ab 2017 |
300 v.H. |
450 v.H. |
320 v.H. |
Ansprechpartner
Frau J. Ziegener
Haus 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.2.44
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 66-233
Frau M. Lund
Haus 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.2.45
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 66-234
Frau P. Friede
Haus 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.2.46
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 66-220