Zweitwohnungssteuer

Kurzinformationen

Nach der Zweitwohnungssteuersatzung muss grundsätzlich jeder, der in Wandlitz eine Zweitwohnung innehat, eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner außerhalb oder innerhalb des Gemeindegebiets gelegenen Hauptwohnung in der Gemeinde Wandlitz zu Zwecken der Erholung, der Berufsausbildung, der Bildung oder des sonstigen Lebensbedarfs innehat (Eigentümer, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter).
Wird eine Wohnung als Zweitwohnung von mehreren Personen bewohnt, so sind sie Gesamtschuldner.

 

Voraussetzung ist, dass die Zweitwohnung von Ihrer Ausstattung her zumindest zum zeitweisen Wohnen geeignet ist und über eine Wohnfläche von über 24 m² verfügt.

Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom oder eine vergleichbare Energieversorgung müssen vorhanden sein.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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