Friedhofswesen
Kurzinformationen
Die Gemeinde Wandlitz verwaltet die kommunalen Friedhöfe der Ortsteile Basdorf, Klosterfelde, Stolzenhagen, Schönerlinde, Wandlitz und Zerpenschleuse. Für diese Friedhöfe gelten die Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz und die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz. Auf den benannten Friedhöfen gibt es Erdwahlgräber, Erdreihengräber, Erdgemeinschaftsanlage (nur auf dem Zerpenschleuser Friedhof), Urnenwahlgräber, Urnenreihengräber und Urnengemeinschaftsanlagen.
Die Aufstellung von Grabmalen und Einfassungen bedürfen der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Die Beantragung der Erlaubnis und die Aufstellung der Grabmale erfolgt über den vom Nutzungsberechtigten zu beauftragenden Steinmetz.