Trödelmarkt

Kurzinformationen

 

Floh-/Trödelmärkte

 

Es gibt 3 verschiedene Arten von Floh-/Trödelmärkten.

 

1. Festgesetzte Floh-/Trödelmärkte nach § 68 Gewerbeordnung (GewO)

Ein Floh-/Trödelmarkt wird als Jahrmarkt festgesetzt. Der Veranstalter muss ein entsprechendes Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet haben. Der Markt findet in der Regel sonntags statt. Lt. anzuwendender Rechtsprechung beträgt der Abstand zwischen den einzelnen Veranstaltungen grundsätzlich einen Monat. Die Anbieterzahl soll mindestens bei einem bis zwei Dutzend liegen. Die Anbieter müssen überwiegend Gewerbetreibende sein. Ist ein Markt festgesetzt, muss dieser auch stattfinden!

 

 

2. Privatmärkte

Anbieter/Verkäufer sind Gewerbetreibende, die eine Reisegewerbekarte benötigen. Findet dieser Markt regelmäßig an einem festen Termin statt, muss der Ausrichter/Veranstalter ein entsprechendes Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet haben. Hobbytrödler dürfen sich an einem privaten Floh-/Trödelmarkt maximal  3 mal im Jahr beteiligen. Diese Märkte finden während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten statt. Privatmärkte sind sonntags grundsätzlich nicht erlaubt.

 

 

3. Private Veranstaltungen (Garagentrödel, Hoftrödel, private Flohmärkte)

Anbieter/Verkäufer sowie Veranstalter sind Nichtgewerbetreibende. Es handelt sich um einen rein privaten Verkauf von Hobbysammlern, Bastler, Eigentümer, Besitzern. Diese privaten Veranstaltungen sind maximal  3 mal im Jahr zulässig. Finden sie öfter statt, besteht eine Anzeigepflicht nach § 14 GewO.

Der Verkauf unterliegt den allgemeinen Ordnungs- und Polizeivorschriften und insbesondere dem Sonn- und Feiertagsgesetz. Daher ist kein Verkauf außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten möglich. Ein Sonntagsverkauf ist somit grundsätzlich ausgeschlossen!

Nehmen Gewerbetreibende an diesem Floh-/Trödelmarkt teil, handelt es sich nicht mehr um eine private Veranstaltung, sondern um einen Privatmarkt (siehe Punkt 2)!

 

Hinweis:

Allgemeine Ladenöffnungszeiten: montags – samstags von 0:00 – 24:00 Uhr, Ausnahme gesetzlich anerkannte Feiertage

Rechtsgrundlagen

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