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Gemeindeeigene Satzung zum Schutz von Bäumen beschlossen

Bäume prägen grünes „Gesicht“ der Gemeinde und bilden wichtiges Potential für Entwicklung zum Erholungsort

 

Seit mehr als vier Jahren wird das Thema „Baumschutz“ in der Gemeinde diskutiert.  In ihrer Sitzung am 21. Februar stimmte die Mehrheit der Gemeindevertreter jetzt einer eigenen gemeindlichen Satzung zum Schutz von Bäumen zu. Damit hat sich die bisherige Anzahl der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg mit eigener Baumschutzsatzung von 165 auf 166 erhöht.  Den genauen Satzungstext lesen Sie bitte ab Seite   dieses Amtsblattes. Entgegen dem Entwurf, der noch eine Einteilung der Gemeinde in zwei Schutzzonen vorsah, sieht die jetzt verabschiedete Baumschutzsatzung einen einheitlichen Schutz von Bäumen unabhängig vom jeweiligen Ortsteil vor.   

 

Mit der neuen Baumschutzsatzung wird und soll kein Bauvorhaben und keine Investition verhindert werden. Verhindert werden soll lediglich die willkürliche und unkontrollierte Beseitigung des Baumbestandes in der Gemeinde. Bauvorhaben im Innenbereich haben auch weiterhin – schon allein aufgrund von rechtlichen Vorschriften - Vorrang. Sind Fällungen im Rahmen der geplanten Bebauung des Grundstücks notwendig, so wird jetzt auf Basis der neuen Satzung ein angemessener Ersatz durchgesetzt. Damit gelingt es, einen funktionell wirksamen Baumbestand in der Gemeinde auf einem bestimmten Niveau zu halten. Keine Ersatzpflanzungen fallen z.B. an, wenn ein abgestorbener Baum gefällt werden muss oder bei Bäumen, die krank sind oder eine akute Gefahr darstellen.   

 

Grundsätzlich geht es bei der neuen Satzung weniger um den Schutz von Bäumen um ihrer selbst willen, sondern um den Schutz von Bäumen zum „Schutz“ des Menschen und seiner Lebensqualität. Bäume binden CO2 und produzieren Sauerstoff, sie fangen Staub in ihren Kronen und schirmen Lärmquellen ab. Besonders im Sommer spenden sie Schatten und erhöhen durch ihre Verdunstung die Luftfeuchtigkeit. Bäume bilden Verdunstungskälte und verbessern das Mikroklima. Sie sind Lebensraum für viele Tierarten, sie können „Hässliches“ kaschieren. Bäume gestalten und verschönern das „Gesicht“  der Gemeinde, sie bestimmen im entscheidenden Maße die Wohnqualität und sind ein wichtiges Potential für die angestrebte Entwicklung als Erholungsort.

 

Mit der neuen gemeindlichen Baumschutzsatzung verliert auf Wandlitzer Gemeindegebiet die bisher geltende Baumschutzverordnung des Landkreises ihre Wirksamkeit. Fällgenehmigungen müssen daher in Zukunft auch nicht mehr bei der Unteren Naturschutzbehörde in Eberswalde eingereicht werden, sondern direkt bei der Gemeinde Wandlitz. Das bedeutet kürzere Wege und kürzere Bearbeitungszeiten. Bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegende Anträge für Baumfällungen werden dort auch weiter bearbeitet.  

Als Ansprechpartner steht im Wandlitzer Rathaus Heiko Schult unter der Telefonnummer 033397-66 441 oder per Mail an   gerne zur Verfügung. 

 

 

Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Elisabeth Schulte-Kuhnt; Tel.: 033397 – 66 135, Fax: 033397 – 66 116, eMail       

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