Wie „entsteht“ ein Straßenbauvorhaben

 

Angesichts der Vielzahl der noch unbefestigten Straßen kann ein Ausbau nur sukzessive vorgenommen werden. Die Auswahl der Straßen erfolgt im Zuge der Haushaltsplanung sowohl nach Vorlage der Einschätzung des Ausbauerfordernisses seitens der Bauverwaltung in der Arbeitsgruppe Straßenbau , nach Vorschlägen aus den gemeindlichen Gremien als auch unter der Berücksichtigung von Hinweisen oder  Unterschriftenlisten seitens der Anwohner.

 

Die Vorbereitung der Haushaltsveranschlagungen für bauliche Maßnahmen, also auch Straßenbauvorhaben, zur anstehenden Haushaltsplanung, erfolgt im Bauamt alljährlich im Zeitraum von April bis Juli. Hierbei werden die Vorschläge, wie im vorangehenden Absatz dargelegt,  zusammengetragen und bewertet. Für die Bewertung ist insbesondere maßgebend, welche Verkehrsbedeutung die Straße hat, wie die Verkehrsbelastung einzuschätzen ist und ob die Verlegung des Schmutzwasserkanals bereits vollzogen- oder längerfristig auszuschließen ist.

 

Im Rahmen der Haushaltsdiskussionen im Zeitraum August bis November werden die eingebrachten Vorschläge beraten, sodass in der Regel in der letzten Gemeindevertretersitzung des Jahres mit der Beschlussfassung über der Haushalt auch über die Aufnahme neuer Straßenbauvorhaben  in die mittelfristige Finanzplanung entschieden werden kann.

 

Mit der mittelfristigen Finanzplanung sind die Straßenbauvorhaben, die in den kommenden 4 Jahren anstehen, festgelegt. Bis vor zwei Jahren wurde parallel zur dieser Vorausplanung eine Listenplanung für Straßenneubauvorhaben vorgenommen. Diese umfasste jedoch den gleichen Zeitraum und stand hinsichtlich der Verbindlichkeit hinter der Finanzplanung zurück. Verlässliche Informationen waren aus diesen Prioritätenlisten nicht ableitbar, so dass diese entbehrlich wurden.