Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Melderegister, Auskunft erteilen

Beschreibung

Einfache Melderegisterauskunft:

Die Meldestelle kann auf Antrag einfache Auskünfte aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner erteilen. Die angefragte Person muss dafür eindeutig identifiziert werden. Weiter muss die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

Enthaltene Daten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • gegenwärtige Anschriften
  • die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist

 

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Die Meldestelle kann auf Antrag erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner erteilen. Die angefragte Person muss dafür eindeutig identifiziert werden. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses muss glaubhaft gemacht werden.

Enthaltene Daten:

  • früherer Vor- und Familienname
  • Tag und Ort der Geburt
  • Gesetzliche(n) Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag und -Ort

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).