Melderegister, Auskunft erteilen
Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft:
Die Meldestelle kann auf Antrag einfache Auskünfte aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner erteilen. Die angefragte Person muss dafür eindeutig identifiziert werden. Weiter muss die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Enthaltene Daten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- gegenwärtige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Die Meldestelle kann auf Antrag erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner erteilen. Die angefragte Person muss dafür eindeutig identifiziert werden. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses muss glaubhaft gemacht werden.
Enthaltene Daten:
- früherer Vor- und Familienname
- Tag und Ort der Geburt
- Gesetzliche(n) Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbetag und -Ort