Personalausweis, Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung

 

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit Begründung

  • vorhandener Personalausweis oder Reisepass

 

je nach Fall:

  • Nachweis sich dauerhaft nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen zu können

  • Betreuerausweis

  • öffentlich beglaubigte Vollmacht

  • Nachweis der dauerhaften Unterbringung in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung

Ansprechpartner


Sachgebiet Einwohnermeldewesen

Herr S. Glück
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-420

Herr C. Graf
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-421

Frau D. Paschke
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-422

Frau A. Planert
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-423

Frau D. Rüger
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-424

Formulare

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