Reisepass, Verlust
Beschreibung
Der Inhaber eines Passes ist verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden anzuzeigen. Dies können Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten erledigen.
Der Inhaber eines Passes ist verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden anzuzeigen. Dies können Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten erledigen.