Personalausweis, Verlust

Beschreibung

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust des Ausweises und sein Wiederauffinden anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen. Dies können Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten erledigen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner