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Gaststättenangelegenheiten

Kurzinformationen

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle

  1. Getränke ausschenkt und/oder
  2. zubereitete Speisen verabreicht,

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

 

Notwendig ist die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit im Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung).

 

Bei Alkoholausschank erfolgt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch Vorlage

   - eines aktuellen Führungszeugnisses

   - eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs

   - eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Gebühren

Ansprechpartner