Hundehaltung
Weitergeleitet vom Synonym Hundeanmeldung
Kurzinformationen
Seit dem 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg in Kraft getreten.
In dieser wird unter anderem geregelt, dass die Haltung aller Hunde unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse ordnungsbehördlich angezeigt werden muss.
Notwendige Angaben:
- Name und Anschrift des Halters
- Geburtsdatum und Geburtsort des Halters
- Rasse des Hundes
- Alter bzw. Geburtsjahr des Hundes
- Farbe des Hundes
- Transponder Chip-Nr. des Hundes
- Angaben zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Anzeige gemäß § 2 Hundehalterverordnung (HundehV)
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr T. Bauer
Basdorf und Schönerlinde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-411
Formulare
iAnmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Anzeige gemäß § 2 der Hundehalterverordnung (HundehV)