Hundehaltung

Weitergeleitet vom Synonym Hundeanmeldung

Kurzinformationen

Seit dem 01.07.2024 ist eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg in Kraft getreten.
In dieser wird unter anderem geregelt, dass die Haltung aller Hunde unabhängig von Größe, Gewicht oder Rasse ordnungsbehördlich angezeigt werden muss.

 

Notwendige Angaben:

- Name und Anschrift des Halters

- Geburtsdatum und Geburtsort des Halters

- Rasse des Hundes

- Alter bzw. Geburtsjahr des Hundes

- Farbe des Hundes

- Transponder Chip-Nr. des Hundes

- Angaben zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

 

- Anzeige gemäß § 2 Hundehalterverordnung (HundehV)

 

Ansprechpartner


Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Herr T. Bauer
Basdorf und Schönerlinde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-411

Formulare

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