Marktfestsetzung, beantragen
Beschreibung
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes auf Antrag festgesetzt. Nach Festsetzung besteht eine Durchführungspflicht.
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes auf Antrag festgesetzt. Nach Festsetzung besteht eine Durchführungspflicht.