Marktfestsetzung, beantragen
Beschreibung
Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes auf Antrag festgesetzt. Nach Festsetzung besteht eine Durchführungspflicht.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Anbieter- und Warenverzeichnis
- Lageplan
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Versicherungsnachweis
- Aufstellungsplan der Aussteller und Anbieter
Gebühren
Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt zwischen 50,00 Euro bis 2.000,00 Euro.
033397 360-440