Ehefähigkeitszeugnis

Kurzinformationen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise, kann das Standesamt bzw. das Auswärtige Amt Auskünfte erteilen.

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.

Beschreibung

Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Gemeinde Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben, ausstellt.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

§ 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010

Ansprechpartner


Sachgebiet Standesamt

Frau K. Scharfe
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-451

Frau S. Schittenhelm
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-452

Formulare

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