Eheschließung
Kurzinformationen
Für die Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, dann melden Sie Ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt an. Der Standesbeamte übersendet dem Heiratsstandesamt dann Ihre Unterlagen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Beschreibung
Terminvergabe für Eheschließung:
Ein Termin für Ihre Eheschließung wird in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch im Standesamt vereinbart. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags und samstags nach Absprache möglich.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Notwendige Unterlagen
Beizubringende Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung sind beim zuständigen Standesamt zu erfragen.
Kosten
- § 1 Absatz 1 der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Frau K. Scharfe
Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 2.0.09
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-451
Frau S. Schittenhelm
Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 2.0.09
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-452