Eheschließung

Kurzinformationen

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.; dass kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.

Soll die Eheschließung in einem anderen Standesamt durchgeführt werden, wird die Anmeldung der Eheschließung im sogenannten "Wohnort-Standesamt" vorgenommen, die Durchführung der Eheschließung erfolgt im ausgewählten Standesamt. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit, innerhalb dieses Zeitraum muss die Eheschließung erfolgt sein.

 

Grundsätzlich ist zu jedem Anliegen ein Termin mit dem Standesamt zu vereinbaren, entweder telefonisch oder per Email. Termine können indivuell von Montags bis Freitags vereinbart werden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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