Straßenreinigung und Winterdienst
Weitergeleitet vom Synonym AnliegerpflichtenKurzinformationen
Die Gemeinde Wandlitz überträgt die Aufgabe der Reinigung und des Winterdienstes für ausgewiesene öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze auf die Grundstückseigentümer von erschlossenen Grundstücken sowie die ihnen Gleichgestellten.
- Tourenplan für die Straßenreinigung Januar bis Juni 2022
- Tourenplan für die Straßenreinigung Juli bis Dezember 2022
Art und Umfang der Straßenreinigung:
- Reinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung der Fahrbahnen, der Gehwege sowie Flächen zwischen den Fahrbahnen und Grundstückseinfriedungen
- Fahrbahnen, Gehwege einschließlich Bankette, Entwässerungsmulden und - gräben sind regelmäßig, aber mindestens im 14-tägigen Rhythmus zu reinigen
- außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen
- Kehrricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall-, Hunde- und sonstiger Tierkot, Wildwuchs, Unkraut, Papier, Dosen, Flaschen, Steine und sonstiger Unrat jeglicher Art sind unverzüglich zu entfernen und aus dem öffentlichen Straßenraum zu verbringen
- das Zukehren des Nachbargrundstückes oder das kehren in Kanäle, Regeneinläufe, Durchlässe, Rinnen, Mulden oder Gräben ist verboten
- Grünstreifen und Seitenstreifen sind entsprechend ihrer Beschaffenheit zu reinigen. Dazu gehören saisonbedingt insbesondere die Laubentfernung und die Entfernung von Wildwuchs, insbesondere auch Wildwuchs, der in den Gehweg oder die fahrbahn hineinragt und somit die Fahrbahn oder den Gehweg einengt
- die Reinigungspflicht umfasst auch die mechanische Unkrautbekämpfung auf den Gehwegen, befestigten oder unbefestigten Randstreifen
Art und Umfang des Winterdienstes:
- Gehwege und die als Gehweg geltenden Bereiche sind in einer Breite von 1,50 m und bei geringen Gehbahnbreiten in voller Breite von Schnee freizuhalten
- Bei Eis und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege mit zur Glättebeseitigung geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist.
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zu wiederholen sind die Maßnahmen dann, wenn ihre Wirkung durch die Witterungsverhältnisse nachgelassen hat.
- Bei Tauwetter ist das Streugut durch den Reinigungspflichtigen zu beseitigen. Dabei ist es unerheblich, ob das Steugut durch den Verpflichteten oder Dritte aufgebracht wurde.
Müllablagerungen:
Kontrolle unerlaubter Abfallentsorgung sowie Einleitung der Maßnahmen zur beseitigung einschließlich abgestellter Fahrzeuge
Ansprechpartner für die einzelnen Ortsteile:
Ortsteil Wandlitz:
Herr Mandelkow
Ortsteil Klosterfelde und Schönerlinde:
Herr Stern
Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Zerpenschleuse:
Herr Kunze
Ortsteile Basdorf und Schönwalde:
Herr Bauer
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr D. Mandelkow
Prenden und Lanke
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-413
Herr C. Stern
Klosterfelde und Schönwalde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-412
Herr J. H. Kunze
Zerpenschleuse und Stolzenhagen
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-414
Herr T. Bauer
Basdorf und Schönerlinde
Rathaus, Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-411