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Hauptwohnung, anmelden

Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen  nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dabei ist anzugeben, ob es sich um die Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Die Hauptwohnung einer Person ist allgemein die vorwiegend benutzte Wohnung der Person. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung, die nicht Hauptwohnung ist. Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden oder in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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