Hauptwohnung, abmelden

Beschreibung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland (der Bundesrepublik Deutschland) bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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