Beglaubigung, Abschrift
Beschreibung
Die Beglaubigung eines Dokuments ist eine amtliche Bestätigung des Übereinstimmens einer Abschrift/Ablichtung mit dem Original. Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Nur das gesamte Dokument (keine Auszüge) darf beglaubigt werden.
Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem:
Geburtsurkunden
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Abschriften der Katasterbücher bzw. Auszüge aus dem Katasterkartenwerk
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Testamente
Verträge
fremdsprachige Schriftstücke
Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
Führerscheine
Fahrzeugpapiere
Jagdscheine
Fischereischeine
Handwerkskarten
Achtung: Diese Auflistung ist nicht abschließend.