Beglaubigung, Unterschrift

Beschreibung

Eine Beglaubigung von einer Unterschrift ist das Zeugnis darüber, dass die Unterschrift auf einer schriftlichen Erklärung von dem Erklärenden stammt und zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgte. Die Unterschrift darf erst vor Ort, im Beisein eines Mitarbeiters, der zur Beglaubigung von Unterschriften berechtigt ist, vollzogen werden.

 

Nicht von der Meldestelle beglaubigt werden unter anderem Unterschriften auf:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Verträge

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