Personalausweis, vorläufiger

Kurzinformationen

Wird von einem Antragsteller glaubhaft gemacht, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweisbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen. Ab dem 16. Lebensjahr ist die Antragstellung ohne die gesetzlichen Vertreter möglich.

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