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Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt


Kurzinformationen

Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten am öffentlichen Straßenraum sind durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu genehmigen. Die Genehmigung zur Errichtung einer Grundstückszufahrt an Bundes-, Landes und Kreisstraßen erfolgt nur mit Zustimmung des jeweiligen Baulastträgers.


Rechtsgrundlagen

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (die aktuellen Satzungen finden sie hier)


Notwendige Unterlagen

  • Antrag durch den Eigentümer, Erbbauberechtigten bzw. dessen Bevollmächtigten (Vollmacht muss dem Antrag beiligen) auf Bauerlaubnis einer Grundstückszufahrt, -zugang bzw. Baustellenzufahrt
  • Lageplan mit Kennzeichnung der Baustellenzufahrt

Fristen

In der Regel 14 Tage nach Posteingang

 


Kosten

  • Verwaltungsgebühren i.H.v. 44,- € (Ersterteilung) bzw. 11,- € (Verlängerung)

Ansprechpartner


Sachgebiet Straßenverwaltung

Frau J. Weinhold
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
Telefon 033397 360-328
E-Mail


Formulare

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