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Bodenordnung, Umlegungsverfahren

Kurzinformationen

Die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (§§ 45-79 BauGB) ist ein amtliches Grunstückstauschverfahren, welches die Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe durchführt.

Zweck der Umlegung ist die Erschließung oder Neugestaltung eines Gebietes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB.

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