Kommunale Liegenschaften, bestellen von Erbbaurechten
Kurzinformationen
- Verwaltung von Grundstücken und Erbbaurechtsverträgen der Gemeinde Wandlitz
- Vergabe von Grundstücken der Gemeinde Wandlitz im Erbbaurecht (Vorbereitung und Abschluss von Erbbaurechtsverträgen)
Beschreibung
Bebaute oder unbebaute Grundstücke der Gemeinde Wandlitz werden in der Regel im Erbbaurecht auf Grundlage des Erbbaurechtsgesetzes vergeben. Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (Erbbauzins) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Das Erbbaurecht ist ein so genanntes „grundstücksgleiches Recht“, d. h. es wird selbst wie ein Grundstück behandelt. Der Erbbauberechtigte hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer. Das vom Erbbauberechtigten übernommene bzw. errichtete Bauwerk gilt als „wesentlicher Bestandteil“ des Erbbaurechts, Eigentümer des Bauwerks ist somit der Erbbauberechtigte. Schließlich kann das Erbbaurecht wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek.
Weiterführendes
Ansprechpartner
Grundstücke/Erbbaurechtsverträge des Ortsteiles Zerpenschleuse: Frau Füssel
Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Basdorf und Prenden: Frau Tietz
Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Wandlitz, Stolzenhagen, Schönerlinde und Lanke: Frau Rohland
Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Klosterfelde und Schönwalde: Frau Langkowski
Ansprechpartner
Sachgebiet Liegenschaften
Frau B. Langkowski
Kirchstraße 11 033397 360-253
Frau A. Gäbler
Kirchstraße 11 033397 360-254
Frau S. Tietz
Kirchstraße 11 033397 360-255
Frau A. Rohland
Kirchstraße 11 033397 360-256