Kommunale Liegenschaften, bestellen von Erbbaurechten

Kurzinformationen

  • Verwaltung von Grundstücken und Erbbaurechtsverträgen der Gemeinde Wandlitz
  • Vergabe von Grundstücken der Gemeinde Wandlitz im Erbbaurecht (Vorbereitung und Abschluss von Erbbaurechtsverträgen)

Beschreibung

Bebaute oder unbebaute Grundstücke der Gemeinde Wandlitz werden in der Regel im Erbbaurecht auf Grundlage des Erbbaurechtsgesetzes vergeben. Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (Erbbauzins) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Das Erbbaurecht ist ein so genanntes „grundstücksgleiches Recht“, d. h. es wird selbst wie ein Grundstück behandelt. Der Erbbauberechtigte hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer. Das vom Erbbauberechtigten übernommene bzw. errichtete Bauwerk gilt als „wesentlicher Bestandteil“ des Erbbaurechts, Eigentümer des Bauwerks ist somit der Erbbauberechtigte. Schließlich kann das Erbbaurecht wie ein Grundstück veräußert, vererbt und belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek.

Weiterführendes

Ansprechpartner

Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Zerpenschleuse und Prenden: Frau Gäbler

 

Grundstücke/Erbbaurechtsverträge des Ortsteiles Basdorf: Frau Tietz

 

Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Wandlitz, Stolzenhagen, Schönerlinde und Lanke: Frau Rohland

 

Grundstücke/Erbbaurechtsverträge der Ortsteile Klosterfelde und Schönwalde: Frau Langkowski

 

Ansprechpartner


Sachgebiet Liegenschaften

Frau G. Füssel
Kirchstraße 11
Telefon 033397 360-250

Frau B. Langkowski
Kirchstraße 11
Telefon 033397 360-253

Frau A. Rohland
Kirchstraße 11
Telefon 033397 360-256

Frau S. Tietz
Kirchstraße 11
Telefon 033397 360-255