Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen

Kurzinformationen

Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen, neben der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Barnim, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Die Aufbruchgenehmigung ist gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u.a.) ist rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraumes sind nur Fachunternehmen zugelassen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

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Fristen

Gebühren

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