Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen
Kurzinformationen
Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen, neben der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Barnim, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Die Aufbruchgenehmigung ist gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u.a.) ist rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraumes sind nur Fachunternehmen zugelassen.
Beschreibung
Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland werden in der Regel durch den ausführenden Baubetrieb beantragt und durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt) geprüft und erteilt.
Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist, und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Notwendige Unterlagen
Anträge sind formlos bei der Gemeinde Wandlitz zu stellen und müssen:
- den Antragssteller und
- seinen Auftraggeber, mit Anschrift und Telefonnummer,
- Ort und Zeit der Aufgrabung,
- den verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma, mit Telefonnummer und
- als Anlage eine Lageskizze
enthalten.
Fristen
In der Regel 14 Tage nach Posteingang.
Kosten
Verwaltungsgebühren i.H.v. 29 ,- € (Ersterteilung) bzw. 10,- € (Verlängerung)
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157 033397 360-318