Hausnummernvergabe, beantragen

Kurzinformationen

 

Die Zuordnung von Hausnummern dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Letztlich liegt sie auch im Interesse des Grundstückseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig das richtige Grundstück oder Gebäude finden. Auf Antrag oder von Amtswegen können ebenfalls Änderungen von Hausnummern (Umnummerierung) erfolgen. Bei einer Änderung (Umnummerierung) darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr nicht entfernt werden. Es ist durchzustreichen, sodass die alte Nummer noch deutlich lesbar ist.

 

Rechtsgrundlagen

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Fristen

Gebühren

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