Straßenbau und Straßenverwaltung, Straßenbeleuchtung
Kurzinformationen
Für die Erfassung von Ausfällen und Schäden an Beleuchtunganlagen sind Meldungen und Hinweise von Bürgern zur schnellen Reparatur sehr hilfreich.
Die Zuständigkeit bezieht sich hier ausschließlich auf die Unterhaltung, Wartung und Reparatur aller Anlagen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wandlitz.
Rechtsgrundlagen
Rahmenvertrag
Notwendige Unterlagen
Störungsmeldung mit folgenden Angaben:
- Wo? (Ortsteil, Straße, Hausnummer, Lampennummer)
- Anzahl der betroffenen Leuchtkörper oder Beleuchtungsmasten.
- Beschreibung des Problems (z.B. geht ständig an und aus, flackert, leuchtet nur kurz und geht dann aus, Mast beschädigt u.s.w.).
- Seit wann ist die Beleuchtung ausgefallen?
Fristen
Der Hinweis wird i.d.R. einen Tag nach Eingang der Meldung an die jeweiligen Firmen weitergeleitet.
033397 360-341