Straßenausbaubeiträge
Kurzinformationen
Beiträge werden zur Deckung der Investitionsaufwendungen erhoben und verwendet.
Beschreibung
Straßenausbaubeiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen dienen. Sie werden als Gegenleistung von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Nutzern dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Ebenso wie bei Erschließungsbeiträgen, wird der beitragsfähige Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke nach dem Verhältnis der Grundstücksfläche verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung - die aktuellen Satzungen finden sie hier)
Fristen
Der Straßenausbaubeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Ansprechpartner
Sachgebiet Straßenverwaltung
Herr C. Stähr
Rathaus (Erweiterungsbau), Prenzlauer Chaussee 157
033397 360-318