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Grundsteuer

Kurzinformationen

Grundsteuer B

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes erhoben. Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Gebäude, ob zur Land- und Forstwirtschaft gehörig oder nicht. Besteuert werden auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (zum Beispiel eine Eigentumswohnung). Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz aber für mehr als ein Jahr gleich ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen (Dauerbescheide).

 

Grundsteuer A

Anstelle der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Sinne § 2 tritt das zu einer Nutzungseinheit zusammengefasste Vermögen im Sinn §125 Abs.3 des Bewertungsgesetzes. Schuldner der Grundsteuer ist abweichend vom §10 der Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§125 Abs.2 des Bewertungsgesetzes). Mehrere Nutzer des Vermögens sind Gesamtschuldner. Bei Verkäufen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, muss sich der Verkäufer selbstständig bei der landwirtschaftlichen Bewertungsstelle des Finanzamtes in Eberswalde melden.

 

Wichtig: Alle Veränderungen, die eine Änderung des Grundsteuermessbetrages (z. B. durch Neu-, Um- und Ausbau von Gebäuden, Vermessungen von Grundstücken u. ä.) oder eine Änderung des Steuerpflichtigen (z. B. durch Verkäufe, Schenkungen, Erbgänge u. ä.) nach sich ziehen, sind dem zuständigen Finanzamt Eberswalde unter Angabe des dort geführten Aktenzeichens mitzuteilen.

 

Die Anschrift des Finanzamtes lautet:

 

Finanzamt Eberswalde

– Bewertungsstelle –

Tramper Chaussee 5

16225 Eberswalde

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