Personalausweis

Kurzinformationen

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Ein Personalausweis wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Der Personalausweisbewerber und gesetzliche Vertreter müssen persönlich erscheinen. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern muss mindestens einer persönlich erscheinen und vom anderen eine schriftliche Zustimmung zur Ausstellung mitbringen. Ab dem 16. Lebensjahr ist die Antragstellung ohne die gesetzlichen Vertreter möglich.

Rechtsgrundlagen

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Fristen

Gebühren

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Merkblätter

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