Straßenbau und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Wie und wann sich interessierte Bürger und betroffene Anlieger informieren können

 

Das Warum und Wie des gemeindlichen Straßenbaus sind immer wieder Gegenstand der öffentlich geführten Diskussion. Für die betroffenen Anlieger ist der Ausbau ihrer Straße verständlicherweise von großer Relevanz, da sie doch in der Regel anteilig an den Kosten beteiligt sind. Bereits in der Vergangenheit wurde das Themenfeld „Bürgerbeteiligung“ im Zusammenhang mit den zu entrichtenden Ausbau- und Erschließungsbeiträgen immer wieder im Amtsblatt aufgegriffen und auch in der Gemeindevertretung behandelt.

 

Nachfolgend soll anhand von häufig gestellten Fragen ein Überblick über den derzeitigen Stand der Form und der Art der Bürgerbeteiligung gegeben werden. Außerdem werden die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt, sich als interessierter Bürger oder betroffener Anlieger schon vor der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung zu informieren oder auch seine Meinung einfließen zu lassen.

 

 

 

Was ist rechtlich vorgeschrieben?

Die Gemeinde veranlasst in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger gemäß § 9 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Ausbau, die Unterhaltung und Verbesserung der Straßen der Gemeinde. Hierbei muss sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Belange aller Straßennutzer berücksichtigen. Eine Bürgerbeteiligung ist generell bei jedem Straßenbauvorhaben durchzuführen, welche eine gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Straßenausbaubeiträgen oder Erschließungsbeiträgen vorsieht. Bis April 2009 fand die Bürgerbeteiligung regelmäßig erst nach Vorlage der Entwurfsplanung statt. Mit Inkrafttreten der Bürgerbeteiligungssatzung entschied die Gemeindevertretung, die „förmliche“ Bürgerbeteiligung bereits vor der Entwurfsplanung als Einwohnerversammlung durchzuführen. Diskussionsgrundlage war und ist dabei die Vorplanung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme, die je nach Bedarf auch mehrere mögliche Ausbauvarianten aufzeigt.

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Warum ist für die Unterrichtung der Bürger die Vorlage einer Vorplanung sinnvoll?

Für eine inhaltliche Beteiligung der Bürger ist es notwendig und sinnvoll, eine fachlich fundierte Diskussionsgrundlage zu haben. Diese bietet die sogenannte Vorplanung, in der das beauftragte Ingenieurbüro die möglichen Ausbauvarianten mit Kostenschätzungen „unterfüttern“ kann. Nur so kann der Bürger seine Meinung zur möglichen Straßenbreite, zum Errichten eines Bürgersteiges, zur Anlage der Straßenentwässerung und Beleuchtung, aber auch zur Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen einbringen. Die Durchführung einer Einwohnerversammlung zu einem noch früheren Zeitpunkt würde auf angenommenen Kosten basieren. Diese Annahmen wären nicht belastbar und damit unseriös. Und jeder Bürger möchte doch relativ konkret wissen, was „seine Straße“ kosten wird. Zudem wird hier nicht nur über den geplanten Ausbau einer Straße informiert und diskutiert, sondern auch ein Meinungsbild zur Durchführung des Ausbaus ermittelt.

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Hat der interessierte Bürger oder betroffene Anlieger die Gelegenheit, sich schon zu einem früheren Zeitpunkt über Straßenbauvorhaben in der Gemeinde zu informieren?

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr wird konkret festgelegt, welche Straßen, in welchem Ortsteil ausgebaut werden sollen. Über das Amtsblatt und die Internetseite der Gemeinde informieren wir Sie über diesen aktuellen Planungsstand. Die Liste der Straßenbauvorhaben 2015 finden Sie weiter unten unter dem entsprechenden Link.

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Welche Möglichkeit hat der Bürger noch, sich über einen geplanten Straßenausbau möglichst frühzeitig zu informieren bzw. auf diesen einzuwirken?

Viele Bürger nutzen die Möglichkeit, sich direkt im Bauamt bei den zuständigen Bearbeitern über aktuelle Straßenplanungen zu erkundigen. Des Weiteren kann man sich direkt an den Ortsbeirat bzw. Ortsvorsteher des jeweiligen Ortsteils wenden. Als Kommunalpolitiker vor Ort verfügen diese über beste Detailkenntnis in ihrem Ortsteil. Nicht selten gehören den Ortsbeiräten auch Gemeindevertreter an, die Wünsche oder Hinweise seitens der Bürger in die weiteren Gremien, z.B. den Bauausschuss und auch in die Gemeindevertretung, transportieren können.

 

Über Ihre persönliche Teilnahme an den Sitzungen der gemeindlichen Gremien (Ortsbeirat, Bauausschuss und Gemeindevertretersitzung), in denen Ihre Straßenbaumaßnahmen besprochen wird, können Sie direkt Ihrer Meinung zum geplanten Straßenausbau Ausdruck verleihen. Die aktuellen Sitzungen der gemeindlichen Gremien können Sie der Internetseite der Gemeinde/Rathaus & Politik/Bürgerinformation entnehmen.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde schon heute vielfältige Möglichkeiten haben, sich über ein geplantes Straßenbauprojekt zu informieren bzw. direkt darauf Einfluss zu nehmen. Gleichwohl wollen wir mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob es weitere oder vielleicht sogar bessere Beteiligungsmöglichkeiten gibt. Im Rahmen der AG Straßenbau und des Bauausschusses möchten wir hierzu eine breite Diskussion eröffnen. Geben Sie uns Ihre Hinweise und Anregungen, wie wir Ihrem Informationsbedürfnis und Ihrem Mitspracherecht für „Ihre Straße“ besser entsprechen können.

 

Gemäß Brandenburgischer Kommunalverfassung hat letztlich die Gemeindevertretung als demokratisch legitimiertes Entscheidungsgremium über den Ausbau einer Straße zu entscheiden und – und das ist uns in der Gemeinde Wandlitz

wichtig - unter möglichst weitgehender Berücksichtigung der von den Bürgern gegebenen Wünsche und Hinweise (technische und rechtliche Machbarkeit vorausgesetzt!).

 

Ich freue mich auf eine rege Diskussion im Rahmen des Bauausschusses der Gemeinde, in der AG Straßenbau und in den Ortsbeiräten. Wir werden Sie über geplante Veranstaltungen zu diesem Thema rechtzeitig informieren.