Bauliche Umsetzung

 

Die Ausführung der Bauleistungen wird in einem Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben. Der Wettbewerbssieger erhält den Zuschlag. Es ist mittlerweile zur guten Sitte geworden, dass die beauftragte Baufirma vor Baubeginn die Anwohner per Handzettel informiert und dabei auch Ansprechpartner für eventuelle kurzfristige Abstimmungen mitteilt.

 

Der Ablauf auf der Baustelle ist im Wesentlichen durch das Vertragsverhältnis zwischen Baufirma und Gemeinde geprägt. Die Ausführung wird durch eine Fachbauleitung überwacht. Mindestens allwöchentlich werden sogenannte Baurapporte durchgeführt. Insgesamt ist es wichtig, ein gewisses Maß an Verständnis für die unvermeidlich auftretenden Einschränkungen während der Bauzeit aufzubringen. Treten akute Fragen auf, sollten diese möglichst sachlich, auf schnellem Wege an die zuständigen Bauverantwortlichen herangetragen werden, um noch klärend eingreifen zu können.  Über die Zuständigkeiten wird sowohl in der Anliegerversammlung als auch durch die Handzettel informiert. Das Bauvorhaben wird mit der sogenannten Abnahme abgeschlossen. Oftmals findet dazu auch ein symbolischer Akt, in Form des Durchschneidens eines Bandes, statt.