Verkaufs-

veranstaltungen

Verkaufsveranstaltungen

 

Wer einen Markt durchführen möchte, benötigt eine Marktfestsetzung. Der notwendige Antrag wird vom zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe der Gemeinde ausgegeben und ist dann entsprechend vollständig ausgefüllt und mit den beizufügenden Unterlagen rechtzeitig im zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe einzureichen. Seitens des Ordnungsamtes wird nach Prüfung der Unterlagen der Markt ggf. gebührenpflichtig festgesetzt. Ist der Markt festgesetzt, muss er zwingend durchgeführt werden.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 

Nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Berechtigungen oder Zustimmungen sowie Grundstücksrechte bleiben von der Marktfestsetzung unberührt und werden durch diese nicht ersetzt.