Verkaufsveranstaltungen
Wer einen Markt durchführen möchte, benötigt eine Marktfestsetzung. Der notwendige Antrag wird vom zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe der Gemeinde ausgegeben und ist dann entsprechend vollständig ausgefüllt und mit den beizufügenden Unterlagen rechtzeitig im zuständigen Ordnungsamt/Gewerbe einzureichen. Seitens des Ordnungsamtes wird nach Prüfung der Unterlagen der Markt ggf. gebührenpflichtig festgesetzt. Ist der Markt festgesetzt, muss er zwingend durchgeführt werden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Anbieter und Warenverzeichnis,
Lageplan/Aufstellungsplan der Aussteller und Anbieter,
aktuelles Führungszeugnis des Antragstellers,
aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers,
Versicherungsnachweis.
Nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Berechtigungen oder Zustimmungen sowie Grundstücksrechte bleiben von der Marktfestsetzung unberührt und werden durch diese nicht ersetzt.