Baumschutz

Baumschutz

 

1.

Zuständig für die Durchführung des Baumschutzes ist die Gemeinde Wandlitz.

 

2.

Geschützt sind Bäume

 

3.

Es ist verboten, die geschützten Landschaftsbestandteile ohne Genehmigung zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen, in ihrem Erscheinungsbild wesentlich zu verändern und in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen.

 

4.

Die Gemeinde kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen.

 

5.

In der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres, der sog. Vegetationsperiode, sind alle Bäume und Sträucher geschützt.