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Das Finanzamt Eberswalde informiert über Grundsteuerreform

um Uhr

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktu- ellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralte- ten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wert- entwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesver- fassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Ei- gentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren. Wie genau das funktioniert und welche An- gaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Eberswalde in dieser Veranstaltung.

Veranstaltungsort

Kulturbühne "Goldener Löwe"

Breitscheidstr. 18
16348 Wandlitz

033397 360-530

E-Mail:

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